09.11.20 - 8:16 Uhr
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Die Bundesregierung hat am 05.11.2020 Details zur versprochenen außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November bekannt gegeben.

 

Wichtige Punkte:

  • Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
  • Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
  • Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

 

Weitere Informationen können Sie aus der Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft entnehmen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html

Die Homepage der Überbrückungshilfe hat außerdem für Fragen ein Kontaktformular sowie eine Service-Hotline unter +49 30-52685087 (Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr) eingerichtet, sollten Sie genauere Fragen haben: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Formulare/Kontakt/kontakt.html