23
Mär
![](https://wirtschaftsregion-tirschenreuth.de/wp-content/uploads/2020/04/wichtige_hinweise.png)
Wird Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie erleiden aufgrund dessen einen Verdienstausfall, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.
Informationen finden Sie hier.