08.05.23 - 11:16 Uhr
08
Mai

Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.

 

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.

 

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.

 

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu weiteren Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c16286